Sonderthema: Ostseehochwasser als versicherter Elementarschaden?

Elementarschadensversicherungen sind eine wichtige Ergänzung zur Gebäude- und Hausratversicherung, die Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben oder Lawinen abdecken. Allerdings schließen viele Elementarschadensversicherungen Sturmfluten vom Versicherungsschutz aus, da diese als besonders risikoreich und kostspielig gelten.

Eine Sturmflut ist eine außergewöhnliche Erhöhung des Wasserstandes an der Küste, die durch starke Winde und niedrigen Luftdruck verursacht wird. Sturmfluten können zu Überschwemmungen, Küstenerosion und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur führen. Die Nordsee ist besonders anfällig für Sturmfluten, da sie von mehreren Windrichtungen beeinflusst wird und eine geringe Wassertiefe hat.

An der Ostsee kann es zu Hochwasser kommen, das nicht unbedingt mit einer Sturmflut gleichzusetzen ist. Ein Ostseehochwasser ist tidenunabhängig, also keine „Flut“. Das Ostseehochwasser hängt nicht vom Wechsel zwischen Ebbe und Flut ab. Ein Ostseehochwasser kann hingegen durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden, wie zum Beispiel starke Niederschläge im Einzugsgebiet der Ostsee, langanhaltende Ostwinde oder atmosphärische Druckschwankungen.

Die Unterscheidung zwischen einer Sturmflut und einem Ostseehochwasser ist nicht nur meteorologisch, sondern auch juristisch relevant. Denn je nachdem, wie ein Hochwasserereignis an der Ostsee klassifiziert wird, kann es einen Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Wenn ein Hochwasser an der Ostsee als Sturmflut eingestuft wird, kann es sein, dass die Elementarschadensversicherung nicht greift und die Betroffenen auf ihren Kosten sitzen bleiben. Wenn ein Hochwasser an der Ostsee jedoch als tidenunabhängiges Hochwasser angesehen wird, kann es sein, dass die Elementarschadensversicherung doch zahlt und die Betroffenen entschädigt werden.

Haben Sie einen Schaden aufgrund eines Ostseehochwassers, sei es an der Flensburger Förde oder an der Schlei, und Ihre Elementarschadensversicherung will nicht zahlen, da Schäden durch Sturmflut nicht abgedeckt seien? Rufen Sie mich an!

Denken Sie auf jeden Fall daran, vorsichtshalber alle Schäden sorgfältig zu dokumentieren und setzen Sie Ihre Versicherung unbedingt schnellstmöglich über den Schadensfall in Kenntnis!