Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel können ohne Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Dies bedeutet aber auch, dass keine Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Zulassungsverfahrens über die Verkehrsfähigkeit des Nahrungsergänzungsmittels entscheidet. Setzen Sie daher für Ihren nachhaltigen Erfolg ab Schritt 1 Ihrer Produktentwicklung auf meine fundierte Rechtsberatung.
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind gemäß § 1 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es ist regelmäßig ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung. Diese Produkte werden in dosierter Form angeboten, etwa in Kapseln, Tabletten, Pulvern oder Flüssigampullen, um eine gezielte Aufnahme kleiner, abgemessener Mengen zu ermöglichen. Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente. Zu den sonstigen Stoffen zählen insbesondere sog. Botanicals, also Pflanzenextrakte.
Die rechtlichen Hürden für das Inverkehrbringen sind in Deutschland vergleichsweise gering. Eine Zulassungspflicht besteht nicht. Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen muss ein Nahrungsergänzungsmittel jedoch notifiziert werden. Dies befreit das Lebensmittelunternehmen jedoch nicht aus der Verantwortung. Das Nahrungsergänzungsmittel muss verkehrsfähig sein, sei es mit Blick auf die Lebensmittelkennzeichnung, also dem, was auf dem Etikett stehen muss bzw. darf, oder auf die Zusammensetzung (Spezifikation). Zu denken ist hier zum Beispiel an die erforderliche Abgrenzung von Arzneimitteln und die Zulässigkeit enthaltener Zutaten gemäß der Novel Food-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2015/2283) Ein nicht verkehrsfähiges Nahrungsergänzungsmittel kann für die Verantwortlichen erhebliche Probleme verursachen, insbesondere wettbewerbsrechtlich als auch strafrechtlich.
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Warum rechtliche Beratung unerlässlich ist
Rechtsrahmen verstehen
Das Nahrungsergänzungsmittelrecht in Deutschland und der EU ist umfangreich und detailliert.
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Ihre Vorteile auf einem Blick
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Notifizierung in Deutschland
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Lebensmittelkennzeichnung
Überprüfung und Gestaltung von Etiketten gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie insbesondere der VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)).
Health Claims
Rechtliche Absicherung bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen.
Import und Vertrieb
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Rechtsanwalt M. Bo Hillebrand
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24399 Arnis