EU-Kosmetikverordnung · CPNP · Sicherheitsbewertung · Claims

Kosmetikrecht

In der dynamischen und stark regulierten Welt der kosmetischen Mittel ist es unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen zu sein. Ob Produktzulassung, Kennzeichnung oder Werbung – jedes Detail muss stimmen, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen. Meine Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner im Kosmetikrecht. Mit fundiertem Fachwissen und praxisnaher Beratung unterstütze ich Sie dabei, Ihre kosmetischen Mittel auf den Markt zu bringen. Von der Entwicklung bis zur Vermarktung – ich stehe Ihnen in allen rechtlichen Fragen zur Seite.Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 lückenlos erfüllen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Produkte rechtssicher auf den Markt zu bringen.

Kostenlose Erstberatung 04642 / 925 16 75

EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009)

Die Verordnung definiert Anforderungen für Kosmetikprodukte europaweit. Ich berate zu:

  • Abgrenzung Kosmetik vs. Arzneimittel vs. Biozid
  • Erlaubte und verbotene Inhaltsstoffe
  • Konservierungsmittelpflicht und Konservierungsstoffschranken
  • UV-Filter und andere gesetzlich begrenzte Stoffe

Kennzeichnung und Labeling

Kosmetikprodukte müssen korrekt etikettiert sein. Anforderungen sind:

  • Pflichtangaben
  • INCI-Nomenklatur für Inhaltsstoffe
  • Warnhinweise und Anwendungshinweise
  • Haltbarkeitskennzeichnung
  • Netto-Füllmengen-Angabe

CPNP-Notifizierung

Kosmetikprodukte müssen in der europäischen Datenbank CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) angemeldet sein. ich unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen der CPNP-Notifizierung.

Inhaltsstoffe und Rohstoff-Compliance

Die Auswahl sicherer und zulässiger Rohstoffe ist entscheidend. Ich helfe bei:

  • Überprüfung von Inhaltsstoff-Zulässigkeit
  • Allergenkennzeichnung und Risikowarnung
  • Rohstoff-Dokumentation und Prüfung

Wettbewerbsrecht

Ich helfe Ihnen selbstverständlich auch bei einer gegen Sie gerichteten Abmahnung. Wenn Sie von einem Mitbewerber oder dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der Wettbewerbszentrale, dem Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. (Schutzverband) oder einem anderen „Abmahnverein“ abgemahnt wurden, ist schnelle anwaltliche Hilfe dringend geboten. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu verteidigen.

Vertragsrecht

Ich helfe Ihnen beispielsweise bei der Ausarbeitung von Lieferanten- und Distributionsverträgen

Lassen Sie Ihr Kosmetikprodukt von mir auf Rechtssicherheit prüfen, bevor Sie es auf den Markt bringen.

Benötigen Sie juristische Unterstützung in diesem Bereich?

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem rechtlichen Anliegen.

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