EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009)
Die Verordnung definiert Anforderungen für Kosmetikprodukte europaweit. Ich berate zu:
- Abgrenzung Kosmetik vs. Arzneimittel vs. Biozid
- Erlaubte und verbotene Inhaltsstoffe
- Konservierungsmittelpflicht und Konservierungsstoffschranken
- UV-Filter und andere gesetzlich begrenzte Stoffe
Kennzeichnung und Labeling
Kosmetikprodukte müssen korrekt etikettiert sein. Anforderungen sind:
- Pflichtangaben
- INCI-Nomenklatur für Inhaltsstoffe
- Warnhinweise und Anwendungshinweise
- Haltbarkeitskennzeichnung
- Netto-Füllmengen-Angabe
CPNP-Notifizierung
Kosmetikprodukte müssen in der europäischen Datenbank CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) angemeldet sein. ich unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen der CPNP-Notifizierung.
Inhaltsstoffe und Rohstoff-Compliance
Die Auswahl sicherer und zulässiger Rohstoffe ist entscheidend. Ich helfe bei:
- Überprüfung von Inhaltsstoff-Zulässigkeit
- Allergenkennzeichnung und Risikowarnung
- Rohstoff-Dokumentation und Prüfung
Wettbewerbsrecht
Ich helfe Ihnen selbstverständlich auch bei einer gegen Sie gerichteten Abmahnung. Wenn Sie von einem Mitbewerber oder dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der Wettbewerbszentrale, dem Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. (Schutzverband) oder einem anderen „Abmahnverein“ abgemahnt wurden, ist schnelle anwaltliche Hilfe dringend geboten. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu verteidigen.
Vertragsrecht
Ich helfe Ihnen beispielsweise bei der Ausarbeitung von Lieferanten- und Distributionsverträgen
Lassen Sie Ihr Kosmetikprodukt von mir auf Rechtssicherheit prüfen, bevor Sie es auf den Markt bringen.
Benötigen Sie juristische Unterstützung in diesem Bereich?
Ich helfe Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem rechtlichen Anliegen.