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Abmahnung Pro Rauchfrei e.V. wegen E-Zigaretten-Werbung

M. Bo Hillebrand

3. Dez. 2025

Ersteinschätzung zu Abmahnungen von Pro Rauchfrei e.V. durch einen spezialisierten Anwalt

Derzeit mahnt der Verein Pro Rauchfrei e.V. zahlreiche Onlinehändler wegen angeblich unzulässiger Werbung für E-Zigaretten und Liquids in ihrem Online-Shop ab.


Beanstandet werden dabei insbesondere angeblich anpreisende Werbeaussagen sowie werbliche Bilddarstellungen, mit denen E-Zigaretten oder Nachfüllbehälter positiv hervorgehoben oder emotional aufgeladen präsentiert werden. Häufig geht es um Formulierungen, die ein Produkt als besonders attraktiv, modern oder überlegen darstellen, aber auch um Bildmotive, die einen bestimmten Lifestyle vermitteln oder den Konsum verherrlichen sollen. Pro Rauchfrei ist dabei der Ansicht, dass auch unmittelbar im Online-Shop für E-Zigaretten und Liquid (Nachfüllbehälter) Werbung gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) verboten ist.


Die Abmahnungen sind in der Regel mit der Forderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hiervon ist dringend abzuraten, ohne den Inhalt rechtlich prüfen zu lassen. Die vorformulierten Erklärungen sind häufig sehr weit gefasst und binden Sie dauerhaft. Schon geringfügige Abweichungen oder unbeabsichtigte Überreste im Webshop können eine empfindliche Vertragsstrafe auslösen, die direkt an den Verband zu zahlen ist.


Wer betroffen ist, sollte nicht vorschnell unterschreiben. Sinnvoll ist vielmehr eine fachkundige Prüfung und eine fundierte Beratung und Abwägung zum weiteren Vorgehen.


Als auf E-Zigaretten-Recht spezialisierter Rechtsanwalt unterstütze ich Sie gerne!

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