E-Zigarette und Nachfüllbehälter
Elektronische Zigaretten sind rechtlich äußerst vielschichtige Erzeugnisse. Zu beachten sind nicht nur die Vorschriften gemäß Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV), mit denen die Richtlinie 2014/40/EU (TPD) ins deutsche Recht umgesetz wurde. Elektronische Zigaretten müssen auch die Vorschriften beachten, die für Elektrogeräte und - sofern enthalten - Batterien bestehen. Auf enthaltenes E-Liquid ist wiederum die CLP-Verordnung anwendbar. Mittlerweile ist außerdem streng zu beachten, dass E-Liquid der Tabaksteuer unterfällt.
Ich begleite Sie als einer der führenden Rechtsanwälte für E-Zigaretten in Deutschland engagiert und kompetent für Ihren Erfolg im E-Zigarettenmarkt in Deutschland.
Seit Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU, der Tobacco Products Directive (TPD), in das durch das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) sowie die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) im Jahr 2016 in das deutsche Recht, besteht ein spezieller Rechtsrahmen für elektronische Zigaretten (E-Zigarette) und Nachfüllbehälter in Deutschland.
Der damit gesetzte Rechtsrahmen ist nicht immer so präzise gefasst, wie es wünschenswert wäre. Die erforderliche Rechtssicherheit entwickelt sich über die Zeit durch entsprechende Rechtsprechung. Ich bin an maßgeblichen Entscheidungen zur E-Zigarette beteiligt gewesen.
Neben den Regelungen des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) sowie die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) sind auch andere Gesetze bzw. Verordnungen und EU-Verordnungen relevant. Zu nennen sind beispielsweise die REACh-Verordnung, die CLP-Verordnung, die BatterieVO, das ElektroG oder ab Inkrafttreten die Verordnung (EU) 2023/988 (ProdSVO).
Ich berate zu allen rechtlichen Fragestellen rund um die elektronische Zigarette und deren Nachfüllbehältern. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Beratung zum Verbrauchssteuerrecht (Tabaksteuer), denn die zum Verdampfen bestimmte Flüssigkeit unterliegt nun der Tabaksteuer.
Auch zu tabakrechtlichen und tabaksteuerrechtlichen Fragen wie etwa zu Pfeifen- und Shisha-Tabak berate ich Sie gerne.
Sie sind Hersteller, Importeur oder Händler von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern?
Sie stehen vor der Herausforderung, komplexe rechtliche Anforderungen zu erfüllen, um elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter erfolgreich in Deutschland zu vertreiben. Ich bin einer der führenden Rechtsanwälte für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in Deutschland und unterstütze Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg.
Ich helfen Ihnen z.B. ...
Wettbewerbsrecht
Verstößt einer Ihrer Mitbewerber gegen die Spielregeln? Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob und wie hier Ihre Rechts verteidigt werden können.
Ich helfe Ihnen selbstverständlich auch, wenn Sie von einem Mitbewerber oder einem Verband wie dem Verband des eZigarettenhandels (VdeH), dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) oder einem anderen "Abmahnverein" abgemahnt wurden. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu verteidigen.
Produktkennzeichnung
Ich begleite Sie kompetent und erfahren bei der Produktkennzeichnung. Sprechen Sie mich frühzeitig an, damit genügend Zeit ist, alle notwendigen Daten zu ermitteln und die Produktkennzeichnung rechtzeitig auf dem Stand zu haben, der für einen erfolgreichen Marktzutritt dringend angezeigt ist.
Werbung
Werbung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter ist nur in engen Grenzen zulässig. Ich helfe Ihnen dabei, im rechtlich zulässigen Rahmen ein erfolgreiches Werbekonzept zu erarbeiten.
Beanstandungen
Verschiedene Behörden sind in Deutschland für die Marktüberwachung von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zuständig. Beanstandungen können von der zuständigen kommunalen Aufsichtsbehörde ausgesprochen werden, aber auch von Landesbehörden, etwa im Chemikalienrecht, oder von Bundesbehörden, wie dem Umweltbundesamt. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verteidigen oder, wenn dies angezeigt ist, eine Lösung mit der Behörde zu verhandeln.
EU-CEG
Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter müssen 6 Monate vor ihrem ersten in den Verkehr bringen für die Bundesrepublik Deutschland registriert werden. Eine Registrierung des Herstellers aus einem Drittstaat, wie z.B. China, reicht der Rechtsprechung nicht. Die Aufsichtsbehörden schauen sich die Registrierungen mittlerweile genau an. Ich helfe Ihnen dabei, frühzeitig Risiken zu begrenzen!
Verträge und AGB
Ich erarbeite mit Ihnen und für Sie passgenaue vertragliche Lösungen, sei es im B2C oder B2B-Bereich.
Abmahnung durch den VdeH erhalten?
Jetzt ist schnelle und fundierte Rechtsberatung unerlässlich! Rufen Sie mich sofort an unter 04642 9251675 oder schreiben Sie eine E-Mail an anwalt@bohillebrand.de
Abmahnung wegen E-Zigarette: Was Betroffene tun sollten
Haben Sie eine Abmahnung vom Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) wegen angeblich wettbewerbswidriger geschäftlicher Handlungen erhalten? Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind ernst zu nehmen und erfordern schnelles Handeln.
Eine Abmahnung ist ein Instrument, mit dem Wettbewerbsverstöße außergerichtlich beigelegt werden sollen. Der Abmahnende fordert den Abgemahnten auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sind oft mit hohen Vertragsstrafen verbunden, falls der Verstoß erneut auftritt. Regelmäßig enthalten Abmahnungen die Androhung, gerichtliche Hilfe anzurufen, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Es ist daher wichtig, die Fristen der Abmahnung nicht zu ignorieren und schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um kostspielige Folgen zu vermeiden.
Abmahnungen, auch die des VdeH im E-Zigaretten-Handel, sind ernst zu nehmen und bedürfen einer schnellen und fundierten Reaktion.
Mit meiner langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt im E-Zigaretten-Recht und Kenntnis der Branche helfe ich Ihnen, die Abmahnung zu prüfen und die bestmögliche Reaktion vorzubereiten. Ein erfahrener Anwalt kann beurteilen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, und Ihnen helfen, eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Lassen Sie die Fristen nicht verstreichen – holen Sie sich anwaltliche Unterstützung und schützen Sie Ihr Unternehmen effektiv vor unberechtigten Forderungen.
Rechtsanwalt M. Bo Hillebrand
Lange Str. 75
24399 Arnis