TabakerzG · TabakerzV · TPD2 · Compliance

E-Zigaretten-Recht

Elektronische Zigaretten sind rechtlich äußerst vielschichtige Erzeugnisse. Zu beachten sind nicht nur die Vorschriften gemäß Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV), mit denen die Richtlinie 2014/40/EU (TPD) ins deutsche Recht umgesetz wurde. Elektronische Zigaretten müssen auch die Vorschriften beachten, die für Elektrogeräte und - sofern enthalten - Batterien bestehen. Auf enthaltenes E-Liquid ist wiederum die CLP-Verordnung anwendbar. Mittlerweile ist außerdem streng zu beachten, dass E-Liquid der Tabaksteuer unterfällt.

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Der damit gesetzte Rechtsrahmen ist nicht immer so präzise gefasst, wie es wünschenswert wäre. Die erforderliche Rechtssicherheit entwickelt sich über die Zeit durch entsprechende Rechtsprechung. Ich bin an maßgeblichen Entscheidungen zur E-Zigarette beteiligt gewesen.

​Neben den Regelungen des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) sowie die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) sind auch andere Gesetze bzw. Verordnungen und EU-Verordnungen relevant. Zu nennen sind beispielsweise die REACh-Verordnung, die CLP-Verordnung, die BatterieVO, das ElektroG oder ab Inkrafttreten die Verordnung (EU) 2023/988 (ProdSVO). 

Ich berate zu allen rechtlichen Fragestellen rund um die elektronische Zigarette und deren Nachfüllbehältern. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Beratung zum Verbrauchssteuerrecht (Tabaksteuer), denn die zum Verdampfen bestimmte Flüssigkeit unterliegt nun der Tabaksteuer.

Auch zu tabakrechtlichen und tabaksteuerrechtlichen Fragen wie etwa zu Pfeifen– und Shisha-Tabak berate ich Sie gerne.

Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV)

Die Einhaltung des TabakerzG und der TabakerzV ist entscheidend für die legale Geschäftstätigkeit. Ich berate Sie umfassend zu:

  • Produktregistrierung (EU-CEG)
  • Inhaltsstoff-Compliance und Messvorgaben
  • Verpackung, Kennzeichnung und Warnhinweise
  • Verkaufsverbote und Altersverifikation
  • Vertriebswege und Lizenzen
Häufig gesucht:

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Durchsuchen Sie 1.538 Einträge zu verbotenen und geplant verbotenen Stoffen in E-Liquids.

Unsicher bei E-Liquid-Inhaltsstoffen?

Als Rechtsanwalt für E-Zigaretten-Recht berate ich Sie zur rechtskonformen Zusammensetzung Ihrer Produkte.

Erstberatung anfragen

Wettbewerbsrecht für E-Zigaretten

Das Geschäftsumfeld ist hart umkämpft.

Verstößt einer Ihrer Mitbewerber gegen die Spielregeln? Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob und wie hier Ihre Rechts verteidigt werden können.

Ich helfe Ihnen selbstverständlich auch bei einer gegen Sie gerichteten Abmahnung. Wenn Sie von einem Mitbewerber oder einem Verband wie dem Verband des eZigarettenhandels (VdeH), dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), dem Pro Rauchfrei e.V., der Wettbewerbszentrale, dem Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. (Schutzverband)  oder einem anderen „Abmahnverein“ abgemahnt wurden, ist schnelle anwaltliche Hilfe dringend geboten. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu verteidigen.

Verwaltungsrecht

Ich vertrete Ihre Interessen in behördlichen Verfahren, beispielsweise bei Verwaltungsverfahren der für Sie vor Ort zuständigen Aufsichtsbehörde oder auch der für Sie zuständigen Bundesbehörden, wie beispielsweise der Bundesnetzagentur.

Tabaksteuer

Komplexe Fragen zur Tabaksteuer (Tabaksteuergesetz – TabStG)  löse ich zuverlässig.

Strafrecht – Vorsorge und Verteidigung

Verstöße gegen das TabakerzG  können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ich helfe Ihnen bei:

  • Risikominimierung durch proaktive Compliance
  • Strafrechtlichen Verteidigungsfällen

PayPal-Gutachten für E-Zigaretten-Einzelhändler

Viele Unternehmen benötigen ein Rechtsgutachten für PayPal, um ihre Zahlungsabwicklung mit PayPal freischalten zu lassen. Ich erstelle Ihnen ein professionelles Gutachten, das Sie PayPal vorlegen können. Hierfür benötige ich einige Informationen von Ihnen. Sprechen Sie mich gerne an oder füllen Sie gleich online ein betreffendes Formular aus. Für das Gutachten berechne ich pauschal 750,- EUR (gilt nur für Wiederverkäufer von aus dem deutschen Großhandel bezogenen Erzeugnissen). Sollten Sie auch ein Gutachten für Tabakerzeugnisse benötigen, sprechen Sie mich gerne an. Auch hier bin ich Ihnen behilflich.

Gutachten für PayPal

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Landmark-Entscheidungen und Rechtsprechung

Die Rechtsprechung zu E-Zigaretten entwickelt sich weiter. Ich verfolge aktuelle Gerichtsentscheidungen bundesweit und berücksichtige diese in meiner Beratung, um Ihnen immer den aktuellen Rechtsstand zu vermitteln. Ich war an wegweisenden Entscheidungen zur Auslegung der TabakerzG maßgeblich beteiligt.

Lassen Sie sich von mir beraten, um Ihr E-Zigaretten-Geschäft auf sichere rechtliche Grundlagen zu stellen.

Benötigen Sie juristische Unterstützung in diesem Bereich?

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem rechtlichen Anliegen.

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