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Wer ist der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.?
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. tritt als Verband auf, der Wettbewerbsverstöße beanstandet und Abmahnungen ausspricht. In der Praxis betreffen Abmahnungen häufig den Online-Handel, AGB- und Informationspflichten sowie produktbezogene Kennzeichnungs- und Werbefragen.
Warum der Verein abmahnt
Abmahnungen dienen regelmäßig dazu, eine beanstandete Praxis zu beenden und durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzusichern. Oft werden daneben Kosten geltend gemacht.
Betroffene Branchen
Betroffen sind häufig Online-Händler und Hersteller, auch in regulierten Bereichen wie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Mittel und Medizinprodukte sowie im Bereich Tabak, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter, wenn Werbung und Produktdarstellung rechtlich angreifbar sind.
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Fristen sind regelmäßig kurz
In der Abmahnung wird typischerweise eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Anwaltliche Hilfe muss vor Ablauf dieser Frist erfolgen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Unterlassungserklärung niemals unverändert abgeben
Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann zu weit gehen, lebenslang binden und hohe Vertragsstrafen auslösen. Ohne anwaltliche Prüfung sollte sie nicht unterschrieben werden.
Typische Abmahnthemen
AGB, Widerruf, Informationspflichten
Häufig beanstandet werden Klauseln in AGB, Widerrufsbelehrungen, Hinweise zum Vertragsschluss, Liefer- und Zahlungsinformationen oder sonstige Pflichtinformationen im E-Commerce.
Werbung und Kennzeichnung
Daneben können irreführende Aussagen, fehlende Pflichtangaben oder unzulässige gesundheitsbezogene Werbung eine Rolle spielen, insbesondere bei Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetik und Medizinprodukten.
Verteidigung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Prüfung von Anspruch, Risiko und Kosten
Ich prüfe, ob der Vorwurf trägt, ob die Abmahnung formell ordnungsgemäß ist und welche Lösung Ihr Risiko und Ihre Folgekosten minimiert.
Modifizierte Unterlassungserklärung und Verhandlung
Wenn eine Erklärung erforderlich ist, wird sie in der Regel so angepasst, dass Umfang und Vertragsstrafenrisiko reduziert werden und der Geschäftsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
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