Abmahnung durch den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK) erhalten?

Jetzt schnell handeln bei Abmahnung des VDAK

Wer ist der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.?

Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. tritt als Wettbewerbsverband auf und macht wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. In Abmahnfällen stehen häufig klassische E-Commerce-Themen wie Werbeaussagen, Garantieangaben, Preis- und Pflichtinformationen im Vordergrund.

Warum der Verband abmahnt

Abmahnungen sollen aus Sicht des Verbandes Wettbewerbsverstöße unterbinden und werden regelmäßig mit der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden.

Welche Unternehmen betroffen sind

Betroffen sind vor allem Online-Händler und Hersteller, darunter auch Unternehmen in regulierten Märkten wie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Mittel, Medizinprodukte sowie Tabak, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter, wenn Produktdarstellung und Werbung rechtlich fehlerhaft sind.

Frist zur Unterlassungserklärung beachten

In der Regel wird eine kurze Frist gesetzt. Diese muss ernst genommen werden, da ansonsten gerichtliche Schritte drohen können. Anwaltliche Hilfe sollte vor Fristablauf erfolgen.

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben

Die vorgeschlagene Unterlassungserklärung kann weitreichende Pflichten und Vertragsstrafenrisiken enthalten. Eine unveränderte Abgabe ohne anwaltliche Prüfung ist regelmäßig riskant.

Typische Abmahnthemen

Garantie- und Gewährleistungsangaben

Ein häufiger Streitpunkt sind unklare oder unvollständige Informationen zu Garantien, Herstellergarantien oder werbliche Aussagen, die Verbraucher missverstehen könnten.

Pflichtinformationen im Online-Handel

Daneben spielen Informationspflichten, Preisangaben, Produktkennzeichnung und sonstige UWG-Themen eine große Rolle.

Verteidigung durch spezialisierten Rechtsanwalt

Prüfung des Vorwurfs und der Anspruchsgrundlage

Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung, den Umfang der Forderungen und die beste Handlungsoption zur Risikominimierung.

Strategie: Modifikation, Vergleich, Zurückweisung

Je nach Fall kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein, es können aber auch Verhandlungen oder eine Zurückweisung in Betracht kommen.

Abmahnung erhalten? Jetzt prüfen lassen

Reaktion vor Fristablauf

Notieren Sie die Frist, geben Sie keine Erklärung ungeprüft ab und lassen Sie die Abmahnung kurzfristig anwaltlich prüfen.

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